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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht
(Stand: Februar 2026)


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht (Stand: Februar 2026)
 Zur Benutzung des Webshops beachten Sie die folgenden Hinweise.
1. Geltung der Bedingungen
1. Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen) ab. Die Bedingungen gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Aufträge, selbst wenn ihre Geltung nicht ausdrücklich nochmals vereinbart wird.
2. Angebote, Kostenvoranschläge, Umfang der Lieferung, Mindestmenge
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben und Angaben in Prospekten, sind nur annähernd maßgebend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Kostenvoranschläge sind von dem Besteller zu vergüten.
4. Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Liegt eine solche nicht vor, so ist unser Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Die Mindestbestellmenge für Stoffe beträgt 1 lfm.
3. Verpackung, Versand, Gefahrübergang
1. Art und Größe der Verpackung sowie die Frachtführerauswahl werden von uns nach billigem Ermessen festgelegt. Besondere Wünsche des Bestellers zur Verpackung sind von diesem schriftlich anzugeben.
2. Lieferungen in Überbreiten (in der Regel über 2,70 m Breite) erfolgen generell per Spedition. Hierbei entstehen erhöhte Versandkosten.
3. Ungeachtet der vereinbarten Versandart und der Kostentragung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Beförderer auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bei Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise gelten ab Werk. Materialpreis- und Lohnänderungen, die vier Monate nach Vertragsabschluss entstehen, berechtigen uns zu entsprechenden Preisänderungen. Bei Bestellungen bis zu einem Auftragswert von 50,00 Euro erheben wir eine Kleinmengenpauschale von 5,00 Euro.
2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
3. Für Warenbestellungen außerhalb der laufenden Kollektionen (Sonder- oder Auslaufartikel) behalten wir uns eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes vor. Eine Stornierung bereits bestellter Ware ist nicht möglich.
4. Wurde eine Zahlung durch SEPALastschrift vereinbart, so werden wir den Lastschrifteinzug mit der Rechnung oder anderweitig spätestens einen Kalendertag zuvor ankündigen Vorabinformation/Prenotification). Bei Erteilung von Gutschriften oder Stornierungen kann der eingezogene Betrag geringer sein als der ursprünglich berechnete Betrag.
5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern und dem Besteller eine Frist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung oder Sicherheitsleistung bestimmen. Im Falle des erfolglosen Fristablaufs sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unseren sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
5. Lieferzeit
1. Maßgeblich sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten oder anderweitig mit dem Besteller vereinbarten Fristen. Die Einhaltung dieser Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand gebracht oder abgeholt wird. Verzögert sich die Ablieferung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
3. Teillieferungen sind in einem dem Besteller zumutbaren Maß zulässig.
4. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichviel ob in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
5. Auch im Falle von Streik oder Aussperrung verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit um mehr als zwei Monate, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
6. Auf die hier genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.
6. Eigentumsvorbehalt
1. Außer im Falle eines Bargeschäfts (Vorkasse oder Nachnahme) bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung und zukünftiger Forderungen unser Eigentum.
2. Eine Weiterveräußerung ist dem Besteller im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Forderungen und Namen der Schuldner des Bestellers sind uns mitzuteilen.
3. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern uns Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, sind wir zum Widerruf des Einzugsrechtes berechtigt.
4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 Bürgerliches Gesetzbuch. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Nettorechnungswertes der Vorbehaltsware zum Nettorechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
5. Die Sicherungsübereignung von in unserem Eigentum stehender Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Besteller auf unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.
6. Wir sind berechtigt, bei einem Verstoß des Bestellers gegen die vorgenannte Verpflichtung nach § 324 Bürgerliches Gesetzbuch bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferte Ware herauszuverlangen.
7. Warenbeschaffenheit, Kennzeichnung
1. Mustermaterial ist nach den Bestimmungen des Textilkennzeichnungsgesetzes etikettiert. Zusätzlich ist jeder Metrage ein Annähetikett beigefügt.
2. Textile Gewebe, insbesondere Dekorationsstoffe, können bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Reinigung/Wäsche/Trocknung einlaufen. Der Schrumpfungsgrad ist abhängig von der Materialzusammensetzung und der individuellen Nutzung und Behandlung.
Zirka-Richtwerte sind:
Synthetik 1% Maßveränderung
Baumwolle 1 bis 4% Maßveränderung
Leinen 5 bis 7% Maßveränderung
Viscose 3 bis 5% Maßveränderung
Seide 1 bis 3% Maßveränderung
Materialübliche Schrumpfungen berechtigen nicht zur Reklamation.
3. Material- oder technisch bedingte und nicht erhebliche Abweichungen der gelieferten Ware von Mustern oder vorangegangenen Lieferchargen stellen keinen Mangel dar und sind vom Besteller hinzunehmen. Wir weisen den Besteller darauf hin, dass eine exakte Farbgleichheit bei unterschiedlichen Chargen nicht gewährleistet werden kann. Die vollständige Identität ist vom Besteller mit uns vorab zu klären.
4. Artikel können ggf. und gegen Aufpreis auch mit flammenhemmender Ausrüstung gemäß DIN geliefert werden.
8. Rechte des Bestellers bei Mängeln
1. Ist der Kauf für den Besteller ein Handelsgeschäft, so muss er uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird Ware im Auftrag des Bestellers direkt an einen Verarbeiter gesendet, so ist der Besteller weiterhin verpflichtet, die Ware vor Verarbeitung auf Warenbeschaffenheit und Mängel prüfen zu lassen.
2. Wir können Ansprüche nach unserer Wahl gegen Lieferanten wesentlicher Fremderzeugnisse gegen den Besteller abtreten. Der Besteller kann uns wegen dieser Mängel im Fall der Abtretung nur haftbar machen, wenn eine vorherige gerichtliche Inanspruchnahme der Fremdlieferanten erfolglos war. Hat der Fremdlieferant seinen Sitz im Ausland, so reicht die vorherige außergerichtliche Inanspruchnahme aus. Der Besteller ist verpflichtet, uns über die Inanspruchnahme unseres Lieferanten zu unterrichten und wird uns auf Wunsch laufend über die Verhandlungen informieren.
3. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener Frist von 20 Tagen nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Nacherfüllungsanspruch wird bei jedem Mangel gesondert ausgelöst. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller - sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist - den Preis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Daneben ist er ggf. berechtigt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so hat er uns den Liefergegenstand zurückzugeben.
4. Wir sind im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Besteller die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder nachgelieferten Sache zu ersetzen. Eine Verpflichtung zur Erstattung der Ausund Einbaukosten des mängelbehafteten Liefergegenstandes bzw. der mangelfreien Ersatzlieferung besteht auch nicht im Rahmen des Lieferantenregresses gem. § 445 a BGB. Die übrigen Regressansprüche des Bestellers gegen uns bleiben unberührt. Entstehen dem Besteller im Rahmen einer Mängelbeseitigung erhöhte Aufwendungen, weil der Liefergegenstand von ihm oder von einem Dritten nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, so ist ein Rückgriffanspruch gegen uns ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Verbringung des Liefergegenstandes seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht oder bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart wurde.
5. Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes ergeben, nur, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Einhaltung die Erfüllung des Vertrages ermöglicht und auf deren Erfüllung der Besteller vertrauen darf. Dabei besteht keine Schadensersatzpflicht für unvorhersehbare Schäden. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine Pflichtverletzung eine Haftung für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
6. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben, finden Haftungsbegrenzungsbestimmungen der vorstehenden Ziff. 4 keine Anwendung. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7. Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die von dem Besteller beabsichtigten Zwecke, sofern dieser Zweck nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
9. Haftungsbeschränkung, Schadensersatz
1. Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Beweislast für den eine Haftungsbeschränkung auslösenden Sachverhalt obliegt uns.
2. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
Unsere Haftung ist dann jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus vorstehender Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen nicht für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
5. Bei Verzug ist der Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz auf 5% des Netto- Kaufpreises begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
10. Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach Ablieferung. Ist eine Abmahne vereinbart, beginnt die Frist mit der Abnahme.
2. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), so beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere § 438 Abs. 1 Ziff. 1, § 438 Abs. 3, § 444 sowie § 445 b BGB.
3. Die Verjährungsfristen des Kaufvertragsrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gem. §§ 195, 199 BGB würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
4. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren nach Maßgabe der gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Bielefeld. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
12. Datenschutz
Es gelten die Hinweise zum Datenschutz auf unserer Homepage www.jab.de.


atelier@jab.de